Mitgliedschaft
Mitglied werden
Mitglied im Verein kann jede natürliche und juristische Person werden.

Arten der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit und haben Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
Außerordentliche Mitglieder
unterstützen den Verein als Fördermitglieder oder Ehrenmitglieder, ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder
sind beitragsfrei. Die Ehrenmitgliedschaft kann das Präsidium Personen verleihen, die sich besonders um den Verein oder seine Ziele verdient gemacht haben.
So wirst du Mitglied
- Du schickst uns einen Aufnahmeantrag per E-Mail.
- Über die Aufnahme entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Vereins. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrags.
Beitrag
Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags und eine mögliche Aufnahmegebühr entscheidet die Generalversammlung. Die aktuelle Höhe nennen wir dir auf Anfrage.
Rechte und Pflichten
Mitglieder können an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Sie fördern die Interessen des Vereins und unterlassen alles, was sein Ansehen oder seinen Zweck schädigen könnte. Der Beitrag ist pünktlich zu zahlen.
Austritt
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ablauf, Ausschluss oder Tod. Eine Kündigung erfolgt in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder formlos bei einem Mitglied des Präsidiums. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Mitgliedschaft anfragen
Schreib uns an verein@dieglueckshexe.at und nenne bitte deinen Namen, deine Anschrift und ob du ordentliches Mitglied oder Fördermitglied werden möchtest. Wir melden uns mit dem Aufnahmeantrag.
Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.
Grundlage: §§ 4 bis 8 der Statuten.
